Wurzelbehandlungen

Ziel einer Wuzelbehandlung ist die Erhaltung Ihres erkrankten Zahnes.
Eine Wurzelbehandlung wird nötig, wenn das Zahnmark des Zahns entzündet oder abgestorben ist.
Ursache dieser Entzündungen kann ein kariöser Defekt oder eine Beschädigung des Zahns sein.
Als Folge der inneren Entzündung reagiert der Zahnhalteapparat mit einer Abwehrreaktion und entzündet sich ebefalls. Diese Entzündung verläuft meistens sehr schmerzhaft.
In der Behandlung wird unter Betäubung zunächst das Zahnmark mit entsprechenden Instrumenten und Geräten entfernt und der Zahn von Keimen befreit.
Danach werden die Wurzelkanäle völlig gereinigt. Durch Spülung mit spezielle Lösungen werden aus den Wurzelkanälen Keime und Verunreinigungen entfernt.
In einigen Fällen sind zwei Behandlungstermine erforderlich, da zunächst eine Medikament in die Wurzelkanäle eingebracht wird.
Im Abschluß der Wurzelbehandlung werden die Kanäle mit Guttapercha dauerhaft, aber trotzdem leicht entfernbar, gefüllt und mit einem Versiegler verschlossen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Wurzelbehandlung, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

Wir beraten Sie in dieser Hinsicht gern ausführlich.

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